Begleitende Kontrollen bei der Errichtung
Im Rahmen der Errichtung einer kerntechnischen Anlage führen wir begleitende Kontrollen im Auftrag der Genehmigungsbehörde durch.
Die begleitenden Kontrollen bei der Errichtung können unterteilt werden in:
- Prüfung der Vorprüfunterlagen und
- Bau- und Abnahmeprüfung bei der Herstellung und Errichtung.
Bei der Vorprüfung erfolgt die Beurteilung der anforderungsgerechten Herstellung und Ausführung von Systemen und Komponenten anhand von Auslegungsberechnungen, Plänen und Zeichnungen. Die Bau- und Abnahmeprüfung bei der Herstellung und Errichtung beinhaltet die Prüfung der tatsächlichen Ausführung der Systeme und Komponenten in Bezug auf die Übereinstimmung mit den Vorprüfunterlagen.
Weiterhin wird mit einer Abnahmeprüfung der Nachweis erbracht werden, dass eine sicherheitstechnische Einrichtung oder eine Komponente die funktionellen verfahrenstechnischen Anforderungen erfüllt. Die Ergebnisse unserer Prüfungen dokumentieren wir in Berichten, Bescheinigungen oder Zeugnissen.
Mit einer Verfahrensqualifikation soll sichergestellt werden, dass die eingesetzten Verfahren bei der Herstellung der Systeme und Komponenten geeignet sind, die Anforderungen aus den jeweiligen Spezifikationen, Vorschriften und Normen zu erfüllen. TÜV NORD führt für Sie kompetent Verfahrensqualifikation durch.